Einheitliche europäische Regelung des Franchiserechts?

Das Europäische Parlament verabschiedete am 12. September eine Resolution zum Franchising, in der europaweit einheitliche Richtlinien gefordert werden.

BildSchon 2013 beschäftigte sich das Europäische Parlament mit dem Franchising und stellte damals fest, dass „Franchising als Geschäftsmodell, welches neue sowie kleine Unternehmensformen unterstützt, zu begrüßen“ seien. Andererseits mutmaßte das Europäischen Parlament schon damals, dass in bestimmten Fällen unfaire, den Franchisenehmer benachteiligende Bestimmungen vorherrschen und rief nach transparenten und fairen Vertragsbedingungen.

Am 12. September 2017 wurde nunmehr eine Resolution im Europäischen Parlament verabschiedet (2016/2244(INI)), in dem europaweit einheitliche Richtlinien hinsichtlich Franchiseverträgen gefordert werden, hier vor allem in Bezug auf die Arbeitsgesetzgebung und Qualität der Dienstleistungen. Des Weiteren wird die Europäische Kommission aufgefordert, das Franchising im Handel zu überprüfen hinsichtlich der Existenz von unfairen Vertragsbestimmungen und anderen ungerechten Handelspraktiken.

Besonders hebt das Europäische Parlament die Prinzipien der ausgeglichenen Partnerschaft zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer hervor und sieht diese offenbar oftmals gefährdet, genauso wie sie Wettbewerbsklauseln hinterfrägt. Zu guter Letzt nimmt sich das Europäische Parlament auch des Themas Wettbewerbsrecht an, hierbei vor allem die auch für das Franchising geltende Gruppenfreistellungsverordnung.

Festzustellen ist, dass das Europäische Parlament in seiner Resolution ausschließlich Franchisenehmer schützende Positionen einnimmt. Sie argumentiert dies mit der – durchaus fragwürdigen – Begründung, dass Franchising in der EU lediglich ein Drittel zur Wirtschaftsleistung beiträgt wie in den USA (1,89% des EU-BIP va. 5,95% des US-BIP). Auch bleibt unklar, weshalb das EP die Unterentwicklung des Franchising in Europa durch ein einheitliches Franchiserecht bekämpfen möchte und hier die USA als Paradebeispiel heranzieht, ohne zu berücksichtigen, dass neben einer nationalen Gewerbeordnung („Trade Regulation Rule“) in vielen US-Bundesstaaten eine eigene Franchise-Gesetzgebung existiert.

Unbestritten ist, dass die Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und seinen Franchisenehmern partnerschaftlich laufen soll und muss, um auch langfristig erfolgreich zu sein. Dies haben nicht nur die meisten Franchisesysteme wohl erkannt, sondern wird auch von den – vom EP als reine Franchisegeber-Organisationen zum einzigen Zwecke der Vertretung derer Interessen gebrandmarkten – nationalen Franchiseverbänden in Österreich und Deutschland seit langem propagiert. Neben Initiativen zur Durchsetzung von Qualität in Franchise-Systemen wie dem Franchise-Check des ÖFV wird gerade im deutschsprachigen Raum dem Thema „Fairplay Franchising“ ein breiter – und wohlverdienter – Platz eingeräumt. Auch im heuer erschienenen Buch „der Franchisevertrag“ von Rechtsanwältin und Franchiserechts-Expertin Nina Ollinger ist das Thema „Fairplay im Franchising“ mit einem Beitrag der führenden Franchise-Beraterin Waltraud Martius prominent vertereten.

Warum nun das Franchising als neuer Bereich des gut etablierten Regelungsdranges der Europäischen Union entdeckt wurde, bleibt ebenso unbeantwortet wie die grundsätzliche Frage, inwiefern die EU gegenüber anderen Wirtschaftsmächten durch neue Regulierungen wettbewerbsfähiger gemacht werden soll, anstatt die europäischen Unternehmen gerade durch Abbau von Regularien auf allen Ebenen zu unterstützen.

Es bleibt abzuwarten, wie nun die Europäische Kommission bzw. davor noch das Präsidium als Adressat der Resolution darauf reagieren wird.

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Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger, LL.M. ist spezialisiert auf Franchise-, Vertriebs- und Kartellrecht. Mit ihrer Rechtsanwaltskanzlei in Purkersdorf, Klosterneuburg und Gablitz berät und vertritt sie vornehmlich Franchise-Systeme und Handelsunternehmen.

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