Rechtsanwalt Uwe Heichel in Berlin: Stichhaltige Beratung im Immobilienrecht

Das deutsche Recht ist derart komplex und vielschichtig, dass es nahezu unmöglich ist, alle Rechtsgebiete abzudecken.

Deshalb fokussiert sich Rechtsanwalt Uwe Heichel aus Berlin auf diejenigen Rechtsgebiete, die bei der Erstellung, Verwaltung und Vermietung sowie beim Kauf und Verkauf von Immobilien Anwendung finden. Durch diese Spezialisierung trägt er seit einiger Zeit den Titel Fachanwalt für Miet- und Wohneigentumsrecht. Seine Kanzlei ist in der Lietzenburger Straße 75 in Berlin-Wilmersdorf gelegen. Von Montag bis Freitag steht er in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr für eine Beratung seiner Mandanten zur Verfügung.

Der Rechtsanwalt aus Berlin hilft bei Problemen mit dem Immobilienmakler

Bestimmungen zur Courtage der Immobilienmakler finden sich in verschiedenen Gesetzen. Sie enthalten Fälle, in denen die Makler keine Gebühr für die Vermittlung von Mietwohnungen erheben dürfen. Wer trotzdem unberechtigte Zahlungsaufforderungen von einem Immobilienmakler erhalten hat, wird bei dieser Angelegenheit durch Rechtsanwalt Uwe Heichel juristisch vertreten. Er prüft auch genau, ob der Maklerrechnung überhaupt eine abrechenbare Tätigkeit – bei fehlendem Vermittlungserfolg – zugrunde liegt. Andersherum berät er Makler, deren Kunden die Bezahlung der berechtigten Provisionsansprüche verweigern.

Anwalt Uwe Heichel kennt sich mit den Besonderheiten in Berlin aus

Auf dem Berliner Immobilienmarkt müssen spezielle Bestimmungen beachtet werden, welche nur für die deutsche Hauptstadt gelten. Dazu gehört beispielsweise das Zweckentfremdungsgesetz, in welchem die Vermietung von Wohnimmobilien als Ferienquartiere erheblich beschränkt wird. Es sieht bei Verstößen sehr hohe Bußgelder vor. Auch an dieser Stelle kann der Fachanwalt für Mietrecht und Wohneigentumsrecht helfen. Das sollte präventiv geschehen, indem vor einer Vermietung als Ferienwohnung geprüft wird, ob sie zulässig ist oder nicht. Der Berliner Anwalt kann auch in Anspruch genommen werden, wenn sogenannte Mietnomaden oder Messies eine fristlose Kündigung ihrer Mietverträge in Verbindung mit einer Zwangsräumung erhalten sollen.

Prävention wird in der Berliner Kanzlei groß geschrieben

Der beste Fall ist, wenn gerichtliche Streitigkeiten gar nicht erst entstehen. Möglich ist das, indem alle relevanten Verträge rund um Häuser, Mietwohnungen und Eigentumswohnungen mit der Unterstützung eines Fachanwalts erstellt werden. Das gilt analog für Hausordnungen sowie für Satzungen der Eigentümergemeinschaften. Die Erstellung solcher Vertragswerke gehört zu den Leistungen des Rechtsanwalts für Immobilienrecht. Er prüft auf Wunsch die Betriebskostenabrechnungen sowie Abrechnungen anderer Versorger (Wasser, Abwasser, Erdgas), um eine außergerichtliche Einigung auf den Weg zu bringen.

Über:

Rechtsanwalt Uwe Heichel
Herr Uwe Heichel
Lietzenburger Straße 75
10719 Berlin
Deutschland

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email : info@bohei-rae.de

Das Immobilienrecht in Deutschland ist sehr komplex. Es wird beeinflusst von diversen Rechtsgebieten und Rechtsnormen. Neben allgemeinen zivilrechtlichen Normen müssen auch solche des Gesellschaftsrechts und des öffentlichen Rechtes berücksichtigt und in die Beratung einbezogen werden. Genau das kann ich Ihnen als Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht in Berlin-Wilmersdorf bieten.

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