Rechtsanwälte U + C und Frank Drescher scheitern mit Berufung beim Landgericht Regensburg

Rechtsanwalt Thomas Urmann; Frank Drescher, KVR Handelsgesellschaft mbH, Massenabmahnung, Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung, Rechtsmissbrauch, Regress gegen Anwälte und Geschäftsführer

BildDas Landgericht Regensburg hat mit seinem Urteil vom 02.12.2014 die Berufung der Rechtsanwälte Urmann + Collegen und des ehemaligen Geschäftsführers der KVR Handelsgesellschaft mbH, Herrn Frank Drescher, gegen das erstinstanzliche Urteil des AG Regensburg vom 05.07.2013 kostenpflichtig zurückgewiesen (LG Regensburg, Az. 2 S 194/13). Damit endet rechtskräftig ein zweijähriger Rechtsstreit, der durch Massenabmahnungen im August 2012 begonnen hat. Das LG Regensburg stellt fest, dass die Beklagten mit den Abmahnungen gemeinsam ein Geschäftsmodell verfolgt haben. Es ging den Beklagten nicht um die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgänge sondern ausschließlich um die Erzielung von Anwaltshonoraren. Damit haften die Beklagten, so das Gericht weiter, aus § 826 BGB wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung der Abgemahnten. Diese haben nun sämtliche Kosten der Abgemahnten zu erstatten.
Noch kurz vor dem Urteil haben die Rechtsanwälte U + C Ihre Rechtsanwaltsgesellschaft (AG Regensburg, HRB 12406) umfirmiert ind die Z9 Verwaltungs-GmbH. Gleichzeitig wurde eine Änderung des Gegentandes des Unternehmens in Verwaltung eigenen Vermögens vorgenommen.
Offenkundig soll damit die Zwangsvollstreckung aus den o.g. Urteilen erschwert werden. Ob dies auch zur Vorbereitung einer Insolvenz dieser Gesellschaft bezweckt ist, wie es bereits kolportiert wird, wird die Zukunft zeigen.

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