Melchers Rechtsanwälte veröffentlichen 40. Infobrief Melchers Law

Vor kurzem erschien die 40.Auflage des renommierten Infobriefes Melchers Law der Anwaltskanzlei Melchers Rechtsanwälte.

Im Zentrum dieser 40.Auflage stand wie gewohnt die Referierung wichtiger jüngerer Urteile aus verschiedenen Rechtsbereichen.

Axel Klasen geht auf ein Urteil aus dem Arbeitsrecht des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16.5.2013 (Az.: 17 Sa 1708/12) zum Kündigungsschutz ein. In diesem Urteil vertritt die Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm die Ansicht, dass eine Kündigung nur dann rechtswirksam ist, wenn die Bevollmächtigten des Unternehmens zum einen Vollmacht für die Aussprechung der Kündigung haben, und des Weiteren das Vorliegen einer solchen Vollmacht gegenüber der zu kündigenden Person im Vorfeld auch hinreichend kommuniziert und bewiesen wurde. Da diese Voraussetzungen nicht vorgelegen hatten, erklärte das Landesarbeitsgericht die Kündigung im vorliegenden Fall für ungültig.

Ein von Florian Armbruster thematisiertes Urteil des Oberlandesgerichts München vom 21.3.2013 (Az.: 23U 3344/12) betont, dass Firmengeschäftsführer, die ohne Zustimmung der Gesellschafter oder ohne Vorliegen einer gesetzlichen Pflicht Insolvenz beantragen, sich schadensersatzpflichtig machen. Dies gilt auch für Notgeschäftsführer.

Glückspielrecht: Danny Engelhardt erklärt, dass nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 30.4.2013 (Az.: 5 L 90/13) die Konzessionsvergabepraxis beim Glückspielstaatsvertrag transparent und fair zu gestalten ist.

Florian Armbruster diskutiert in der Rubrik Handelsrecht ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 4.12.2012 (Az.: 23 U 47/12). Gemäß dieses Urteils müssen Kunden Beanstandungen sowohl bei Sachmängeln als auch Rechtsmängeln unverzüglich aussprechen. Andernfalls entfällt wie im vorliegenden Fall jeglicher Anspruch auf Schadensersatz.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle aus dem Gebiet Vergaberecht vom 18.2.2013 (Az.: 13 Verg 1/13) behandelt Andreas Pauli. Nach diesem Urteil darf ein insolventes Unternehmen nicht von vornherein von einem Konzessionsbieterverfahren ausgeschlossen werden. Vielmehr habe eine Einzelfallprüfung stattzufinden, ob das Unternehmen im Falle des Erhalts der Konzession seine daraus resultierenden Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen könne. Da diese Einzelfallprüfung im konkreten Fall vorgenommen worden war, wies das Gericht die Klage des insolventen Unternehmens gegen seine Nichtzulassung zurück.

Abschliessend zitiert Philipp Scharfenberg ein höchstrichterliches Urteil des Bundesgerichtshofes vom 1.8.2013 (Az.; VII ZR 6/13) aus dem Bereich Werksvertrag. In diesem Urteil stellt der Bundesgerichtshof klar, dass bei Schwarzarbeit kein gültiger Werksvertag zustande gekommen sei, und deshalb in aller Regel keine Mängelansprüche geltend gemacht werden können. Folglich scheiterte im konkreten Fall auch die klagende Parteiung.

Ein Praxistipp für Unternehmen von Dr.Ilona Renke zum Energierecht und ein Kalender für verschiedene Veranstaltungen zu rechtlichen Fragen runden die 40.Auflage des Infobriefes Melchers Law ab.

Den kompletten MELCHERS LAW Infobrief finden Sie auf http://www.melchers-law.com/infobrief.html.

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