Gute Nachrichten für Gründer: Was der Koalitionsvertrag den Selbständigen bringt

CDU/CSU und SPD streben nach der Bundestagswahl eine große Koalition an. Zu diesem Zwecke hat man sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt.

In diesem werden die Leitlinien der Regierungspolitik der kommenden Legislaturperiode definiert. Im Folgenden wird beleuchtet, inwieweit das 185 seitige Papier die Interessen von Gründern, Unternehmern und Selbständigen tangiert. Was hat diese Personengruppe, die das Rückgrat der Volkswirtschaft darstellt, von der neuen Bundesregierung zu erwarten? Die Erwartungen sind durchaus hoch, heißt es doch bereits auf Seite 13 des Koalitionsvertrages: „Unser Land braucht eine ‚Neue Gründerzeit‘. Wir wollen Unternehmertum und Gründergeist stärken und zu mehr gesellschaftlicher Anerkennung verhelfen.“ Hält das Papier, was es ganz zu Anfang verspricht? – Tatsächlich ist es so, dass für Gründer durchaus Verbesserungen vorgesehen sind. Selbständige können indessen nicht mit wesentlichen Änderungen rechnen.

Gründungszuschuss
Im Koalitionsvertrag ist lediglich die Rede davon, dass es weiterhin einen Gründungszuschuss geben soll (S. 140). Von einem Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss ist aber nicht auszugehen.

Gründungszeit
Wer aus einer Anstellung heraus ein Unternehmen gründen will, also keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss hat, der soll eine Förderung in Form eines KfW Darlehens erhalten. Es ist ferner die Rede von einer „Gründerzeit“ „analog dem Modell der Familienpflegezeit“ (S. 140), was jedoch insofern etwas verwirrend ist, als bei der Familienpflegezeit und dem damit einhergehenden Gehaltsvorschuss durch den Arbeitgeber eine Rückkehr in die reguläre Anstellung vorgesehen ist. Wie genau dieses neue Förderinstrument, das eventuell an das Crowdfunding geknüpft wird, funktionieren soll, bleibt unklar. Das Crowdfunding wäre durchaus nicht unproblematisch für eine Person in Anstellung, da Interessenskonflikte mit dem Arbeitgeber entstehen können, wenn öffentlich zur Akquise von Kapitalgebern für eine Geschäftsidee geworben wird.

Im Zusammenhang mit der Gründerzeit ist auch das Thema der Mikrokredite relevant. Diese werden nicht nur von Gründern, sondern auch von Kleinunternehmen beansprucht. Mikrokredite werden nicht von der KfW selbst, sondern von Kooperationspartnern vergeben. Seit 2010 gibt es ein Netzwerk aus Mikrofinanzinstituten (MFI); dieses sollte auf jeden Fall bei der Gewährung von Krediten im Rahmen der Gründungszeit mit einbezogen werden. Zu den Mikrokrediten werden im Koalitionsvertrag keine weiteren Angaben gemacht, es ist lediglich die Rede von der Stärkung der klassischen Mittelstandsfinanzierung.

Gründercoaching für Arbeitslose
Es ist eine Wiedereinführung des Gründercoaching für Arbeitslose in Planung (S. 22). Gründungen in Form von Genossenschaften sollen in Zukunft anderen Gründungsformen gleichgestellt sein und besser gefördert werden.

Minijobs
Die Minijobs sollen erhalten bleiben, da sie für Gründer eine relativ unbürokratische Möglichkeit darstellen, Arbeitsplätze zu schaffen. Es ist jedoch eine uneingeschränkte Sozialversicherungspflicht in Planung (S. 73).

Kammern
Der Koalitionsvertrag ist ein klares Bekenntnis zu den Kammern. Zugleich werden die Kammern aufgefordert, stets transparente Entscheidungen zu treffen und nicht dem Bedürfnis ihrer Mitglieder nach Selbstverwaltung und der Wahrnehmung der eigenen Interessen im Wege zu stehen.

Bürokratieabbau
Zum Thema Bürokratieabbau ist aus dem Vertrag nichts Handfestes herauszulesen; hier haben sich die Koalitionspartner auf Plattitüden beschränkt (S. 25). Ferner finden sich keine Präzisierungen zur Rechtsunsicherheit von Selbständigen im Zusammenhang mit den Aspekten der Scheinselbständigkeit und dem oftmals strittigen Freiberuflerstatus.

Rentenversicherung
Positiv ist zu bewerten, dass sich im Koalitionsvertrag keine Hinweise auf die Einführung einer obligatorischen Rentenversicherung für Selbständige finden lassen. Hier scheint jedoch das letzte Wort noch nicht gesprochen, wenn man bedenkt, dass sich CDU/CSU und SPD gleichermaßen vor der Wahl für eine Rentenversicherungspflicht ausgesprochen haben.

Die Koalition plant, die betriebliche Altersvorsorge auch kleinen Unternehmen zugänglich zu machen (S. 72).
Mitgliedsbeiträge für Selbständige in der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung
Zum Problem der hohen Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung äußert sich der Koalitionsvertrag nicht. Zu einer von der Union kategorisch abgelehnten Bürgerversicherung wird es nicht kommen.

Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Was die Arbeitslosenversicherung, d. h. die hohen Beiträge betrifft, sind keine Änderungen in Sicht.

Fazit für Selbständige
Die Verbesserung der Gründungsförderung und die Wiedereinführung des Gründercoachings für Arbeitslose sind aus Sicht der Gründer, Unternehmer und Selbständigen positiv zu bewerten. Zu bedauern ist jedoch, dass keine Aufstockung des Gründungszuschusses vorgesehen ist. Eine konkrete Aussage zum Thema Mikrokredite bleibt der Koalitionsvertrag ebenfalls schuldig. Positiv ist die Erhaltung der Minijobs zu beurteilen. Was den Bürokratieabbau und eine Reform des Kammerwesens betrifft, besteht wohl wenig Anlass zur Hoffnung. In puncto Sozialversicherung für Selbständige bleibt voraussichtlich alles beim Alten. Insgesamt können Gründer, Selbständige und Unternehmer froh darüber sein, dass der Koalitionsvertrag unterm Strich keine wesentlichen Verschlechterungen für diese Personengruppe mit sich bringt und dass an Altbewährtem festgehalten wird.

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