Erfolgreich im Arzthaftungsrecht/ Medizinrecht Ciper&Coll. Rechtsanwälte

Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Schmerzensgeld (bundesweit) erhöhen ihre Erfolgstatistik.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht führt im nachfolgenden einige aktuelle Prozessergebnisse der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. dar. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weiterer Prozesserfolge zu entnehmen:

1.
Landgericht Lüneburg – vom 30. Juli 2011
Nicht lege artis vorgenommene Operation nach einer Handgelenksfraktur, LG Lüneburg, Az. 2 O 347/09

Chronologie:
Die junge Klägerin wurde nach einem Reitunfall im Oktober 2008 mit dem Rettungswagen zur stationären Behandlung bei der Beklagten eingeliefert. Hier wurde eine Handgelenksfraktur diagnostiziert, eine Kahnbeinfraktur jedoch übersehen. Seit dem Vorfall leidet die geschädigte Patientin an einer schmerzhaften eingeschränkten Hangelenksbeweglichkeit.

Verfahren:
Das Landgericht Lüneburg hat eine umfangreiche Beweisaufnahme vorgenommen und ein handchirurgisches sowie ein orthopädisch-traumatologisches Gutachten eingeholt. Im Ergebnis bestätigten die Gutachter die Vorwürfe. Da eine vergleichsweise Klärung nicht erzielt wurde, verurteilte das Landgericht die Beklagte zur Zahlung eines Schmerzensgeldes und stellte fest, dass auch die materiellen Schäden zu zahlen seien.

Die Schadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Es kommt immer wieder vor, dass Unfallopfer anlässlich der medizinischen Versorgung einen weitergehenden Schaden dadurch erleiden, dass die Unfallfolgen nicht adäquat behandelt werden. Der Geschädigte ist damit zwei mal negativ betroffen. Schwierig ist in diesen Fällen jeweils zu eruieren, welche konkreten Schäden auf welcher Ursache beruhen.

Hier sind regelmässig gutachterliche Aufklärungen erforderlich, um die Abgrenzung vornehmen zu können.

2.
Landgericht Berlin – vom 01. August 2011
Fehlgeschlagene Phlebetomie nach Stammvaricose Stadium II nach HACH, LG Berlin, Az. 6 O 331/08

Chronologie:
Die Klägerin begab sich aufgrund von Krampfadern am rechten Bein in stationäre Behandlung in das Krankenhaus der Beklagten zu einer Varizenoperation. Dabei wurde entgegen der Vereinbarung auch das linke Bein operativ behandelt. Diese Behandlung führte zu erheblichen Bewegungseinschränkungen und psychischen Problemen bei der Klägerin.

Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat die Angelegenheit mittels eines fachmedizinischen Gutachters auf dem Gebiet der Visceral- und Gefässchirurgie überprüfen lassen. Dieser stellte eine Fehlerhaftigkeit der Behandlung heraus, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleich anriet, den die Parteien akzeptierten.

Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen:
Oftmals werden in Arzthaftpflichtprozessen nicht nur Behandlungsfehler vorgeworfen, sondern auch eine fehlende oder nicht hinreichende Risikoaufklärung, bzw. fehlerhafte Aufklärung über Alternativen.

Schliesslich wird auch, so wie im vorliegenden Fall, eine fehlende Einwilligung vorgetragen. Die Folgen sind in haftungsrechtlicher Hinsicht identisch mit denjenigen, in denen die Behandlung per se nicht regelrecht vorgenommen wird.

3.
Landgericht Giessen – vom 06. August 2011
Verspaetete Diagnose einer chronischen schwergradigen Myocarderkrankung, LG Giessen, Az. 3 O 409/09

Chronologie: Die zwischenzeitlich verstorbene Patientin erkrankte erstmals in 2006 an Brustkrebs. Waehrend ihres Krankenhausaufenthaltes im Hause der Beklagten litt sie zunehmend an Ermuedungs- und Erschoepfungszustaenden, denen die Mediziner nicht auf den Grund gegangen sind. Erst nach dramatischer Verschlechterung diagnostizierten die Behandler eine schwere Herzinsuffizienz.
Verfahren: Das Landgericht Giessen hat den Vorwurf einer Fehlbehandlung mittels eines kardiologischen Fachgutachtens hinterfragen lassen. Der Gutachter kam im Ergebnis dazu, dass die Behandlung nicht regelrecht erfolgte. Darauf schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich vor, den sie akzeptierten. Die Gesamtschaeden liegen im deutlich fuenfstelligen Eurobereich.
Anmerkungen: Schwer in ihrer Gesundheit geschaedigte Patienten ueberleben aufgrund der langen Prozessdauern oftmals ihren eigenen Prozess nicht. Dann treten in der Regel die Erben als legitimierte Rechtsnachfolger in den Rechtsstreit ein. Auch die Schmerzensgeldansprueche gehen auf die Erben automatisch ueber.

Über:

Ciper & Coll.
Herr Dirk Dr Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Deutschland

fon ..: 0211556207
web ..: http://www.ciper.de
email : ra.ciper@t-online.de

Pressekontakt:

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