Checkliste der notwendigen Aufgaben zur Strompreiskompensation verfügbar

Bis 30.05.2014 läuft die Frist zur Erstellung von Anträgen für indirekte CO2-Kosten (auch SPK oder Strompreiskompensation genannt). Checkliste zur Antragstellung jetzt verfügbar.

BildSeit dem 01.01.2014 läuft die Frist zur Erstellung von Anträgen auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten (auch SPK oder Strompreiskompensation genannt). Mit diesen Beihilfen soll für Unternehmen der deutschen Industrie in bestimmten stromintensiven Sektoren und Teilsektoren ein Teil der durch den Europäischen Emissionshandel entstandenen Kosten des Strombezugs kompensiert werden. Entsprechend knüpfen die Beihilfen an den Stromverbrauch von Anlagen an.

Zur erfolgreichen Antragstellung auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten bietet das Beratungsunternehmen GALLEHR+PARTNER® eine öffentlich zugängliche Checkliste der einzelnen Arbeitsschritte bis zur vollständigen Übermittlung der Anträge an. Bei der Erstellung der Checkliste haben die Experten auch auf die Reihenfolge geachtet, um ein effizientes Zeitmanagement zu ermöglichen.

Die Beihilfen für indirekte CO2-Kosten sind für die Jahre 2013 bis 2020 geregelt und können jeweils nachträglich für ein abgelaufenes Kalenderjahr beantragt werden. Die Beihilfeanträge für das Antragsjahr 2013 müssen durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständiger Behörde bis spätestens bis Freitag den 30.05.2014 elektronisch signiert über die Virtuelle Poststelle (VPS) eingereicht werden. Zu spät eingereichte Anträge werden nicht angenommen. Die Beihilfe für jeweilige Antragsjahr würde entfallen.

Das Antragsverfahren ist stark an das elektronische Verfahren zur Beantragung von kostenlosen Emissionsberechtigungen im Europäischen Emissionshandel angelehnt. Die Voraussetzungen der Beihilfe und ihre Berechnung ergeben sich aus der Förderrichtlinie für Beihilfen für Unternehmen in Sektoren bzw. Teilsektoren, bei denen angenommen wird, dass angesichts der mit den EU-ETS-Zertifikaten verbundenen Kosten, die auf den Strompreis abgewälzt werden, ein erhebliches Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht (Beihilfen für indirekte CO2-Kosten).

Für die weiteren Antragsjahre ist die Ausschlussfrist der Antragstellung auf den 30.03. des Folgejahres terminiert.

Die Checkliste mit unterschiedlichen Hintergrundinformationen und weiterführenden Links ist unter http://www.gallehr.de/kompetenz/emissions-trading/strompreiskompensation/checkliste-erfolgreicher-antrag-spk/ zu erreichen.

Über:

Gallehr Sustainable Risk Management GmbH
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Die Gallehr Sustainable Risk Management GmbH (GALLEHR+PARTNER®) ist ein Beratungsunternehmen, bestehend aus einem weitreichenden unabhängigen Expertennetzwerk, das seine Expertise rund um das Thema Klimaschutz und Energie hat. Seit dem Jahr 2003 beraten Experten des bei Frankfurt/Main ansässigen Unternehmens erfolgreich namhafte Unternehmen der Energieversorgung und der Industrie mit dem Anspruch, der Lotse für die Kunden in die ,,Low Carbon Economy“ zu sein. Dabei konzentriert sich GALLEHR+PARTNER von Beginn an immer darauf, auf der einen Seite durch ressourceneffiziente Prozesslösungen dem Kunden nachhaltig Kosten zu sparen und auf der anderen Seite mit dem Kunden gemeinsam neue Erlöspotentiale aus der jeweiligen Kernkompetenz für den wachsenden Markt der Umwelt und erneuerbaren Energietechnik abzuleiten.
Zum Themenfeld des CO2 Emissionshandels betreuen Experten von GALLEHR+PARTNER seit 2004 diverse Unternehmen der gesamten Deutschen Industrie wie die SHELL Raffinerien, Dow Chemicals, EADS, Lafarge Zement, Holzim, MAN und Mohn Media, teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme sämtlicher relevanter Prozesse inkl. der formgerechten Behördenkommunikation.

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