Beamtenbesoldung auf den Prüfstand

Ist die Beamtenbesoldung nicht europarechtskonform? Bund, Ländern und Gemeinden drohen hohe Nachzahlungen

BildDas Besoldungsrecht für Beamte, Richter und Staatsanwälte wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert. Traditionell war die Besoldung an das Lebensalter geknüpft, es beinhalte sogenannte Lebensaltersstufe, so dass die Betroffenen, ohne jegliche Leistungskomponente, alle zwei, drei oder vier Jahre mehr Geld erhielten.

Diese Besoldungsstrategie war nicht nur wenig leistungsfördernd, sie war auch vor allem für die jüngeren Beamtinnen und Beamte benachteiligend. Auch aufgrund diverser Entscheidungen des EuGH wurde die Besoldung nach Lebensaltersstufen aufgegeben.

Dennoch ist zu befürchten, dass auch das neue Besoldungssystem der Überprüfung durch den EuGH nicht standhalten wird. Die neue Besoldung ist nunmehr nicht mehr am Lebensalter, sondern nach dem Dienstalter ausgerichtet. Darüber hinaus bestehen Übergangsregelungen, letztlich wiederum die älteren Beamtinnen und Beamte deutlich bevorzugen.

Aus diesem Grunde wurde vor dem Verwaltungsgericht Berlin eine Klage eines Beamten eingereicht, der die Besoldung so für sich durchsetzen möchte, als hätte er bereits die höchste Stufe erreicht. Das VG setzte die Klage aus und legte die Frage dem EuGH vor, inwieweit das deutsche Beamtenrecht mitsamt Besoldung mit europäischem Recht übereinstimmt. Der Generalanwalt hält die deutsche Übergangsregelung für diskriminierend. Insoweit ist zu erwarten, dass die Besoldung in vielen Fälle rechtswidrig erfolgt ist. Welche Schlüsse aus der erwarteten Entscheidung zu ziehen sind, welche Ansprüche sich ergeben, sollte ggf. durch ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt geklärt werden.

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Rechtsanwalt Janus Galka, LL.M. (Eur.)
Herr Janus Galka
Sattlerstraße 9
97421 Schweinfurt
Deutschland

fon ..: 0972171071
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