Pfändung einer Abfindung

Ist eine Abfindung pfändbar?

Egal, ob Arbeitslosigkeit, Scheidung oder persönlicher Schicksalsschlag: Eine Überschuldung ist in den wenigsten Situationen auf ein Fehlverhalten des Schuldners zurückzuführen. Wenn Schulden nicht mehr bezahlt werden können, versuchen Gläubiger das Geld über einen Vollstreckungstitel einzutreiben. Mit einem Vollstreckungstitel können die offenen Forderungen gepfändet werden. Eine Pfändung ist nicht grenzenlos, sondern durch die Lebenssituation des Schuldners beschränkt. Diesem muss genügend Geld für eine ordnungsgemäße Lebensführung verbleiben. Die §§ 850 ff. ZPO bestimmen, in welchem Umfang das Arbeitseinkommen gepfändet werden kann. Das Arbeitseinkommen darf nur bis zum Pfändungsfreibetrag gepfändet werden. Abfindungszahlungen sind zwar kein Arbeitseinkommen im eigentlichen Sinne, fallen aber trotzdem unter die Vorschriften der §§ 850 ff. ZPO. Sinn und Zweck einer Abfindung liegen in einer Entschädigung des Arbeitnehmers. Viel wichtiger ist jedoch, dass eine Abfindungszahlung vorrangig den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers sichern soll.

Grundregeln zur Pfändung von Abfindungen

Die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO gelten nicht für Abfindungen. Die Vorschrift setzt voraus, dass das Arbeitseinkommen wiederkehrend gezahlt wird. Eine Abfindung kann daher vollständig gepfändet werden. Der Arbeitgeber darf die Abfindung und den Teil des Einkommens, der die Pfändungsfreigrenze überschreitet, nur dann an den Arbeitnehmer auszahlen, wenn der Gläubiger zustimmt. Zahlt der Arbeitgeber die Abfindung trotzdem aus, kann der Gläubiger diesen in Regress nehmen. Der Arbeitgeber muss die Abfindung im schlimmsten Fall doppelt bezahlen. Die Pfändung von Abfindungen ist in § 850i ZPO geregelt. Der Gläubiger muss einen vollstreckbaren Titel besitzen und einen Antrag beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen. Das Vollstreckungsgericht kann die Pfändung einer Abfindung beschränken. Dem Arbeitnehmer muss so viel von der Abfindung gelassen werden, dass er seinen Lebensunterhalt während eines angemessenen Zeitraums finanzieren kann. Das Vollstreckungsgericht muss dahingehend eine Entscheidung treffen. Alternativ kann der Arbeitnehmer einen entsprechenden Pfändungsschutzantrag stellen. Wenn der Arbeitnehmer den Pfändungsschutzantrag unterlässt, kann die Abfindung vollständig gepfändet werden. Arbeitgeber und Gläubiger sind nicht verpflichtet den Arbeitnehmer über den Pfändungsschutzantrag zu informieren. Daher ist eine qualifizierte Beratung von unabhängiger Seite extrem wichtig. Die Vergütung für eine Beratung fällt im Vergleich zur Höhe der Abfindung kaum ins Gewicht.

Fachanwalt im Insolvenzrecht beauftragen und Pfändung abwenden

Das deutsche Insolvenzrecht beinhaltet zahlreiche Sonderregelungen, Ausnahmen und Kniffe. Juristische Laien können die Flut an Vorschriften kaum durchblicken, weshalb der Rückgriff auf einen qualifizierten Fachanwalt im Insolvenzrecht empfehlenswert ist. Gläubiger und Schuldner müssen viele Verfahrensvorschriften beachten und können bei etwaigen Fehlern erhebliche Verluste verzeichnen. Als Fachanwalt im Insolvenzrecht kann ich Sie umfassend beraten und komplizierte Fragestellungen schnell und effektiv lösen. Egal, welches Problem vorliegt: Gemeinsam finden wir eine Lösung, die alle Seiten zufriedenstellt!

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